Wie ist Ihr therapeutischer Werdegang? Warum machen Sie die Überprüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie?
Anmerkung
Erwähnen Sie in jedem Fall Ihre therapeutische Richtung/Ausbildung und therapeutische Erfahrung (Praktika, Berufserfahrung) im Umgang mit psychisch Kranken und dass Sie eine Praxis eröffnen wollen.
In erster Linie sind die Aspekte aus Ihrem Lebenslauf zu erwähnen, die FÜR Sie als Therapeut/in sprechen.
Selbsterfahrung ist gut, Ihre Leidensgeschichte kann aber den Eindruck erwecken, dass Sie nicht die nötige psychische Stabilität für die Tätigkeit als Heilpraktiker/in für Psychotherapie mitbringen.
Was sind Ihre bisherigen praktischen Erfahrungen als Therapeutin? Mit welchen Krankheitsbildern haben Sie bisher gearbeitet?
Anmerkung
Auf solche Fragen ist es gut eine Antwort zu haben. Es ist empfohlen, dass Sie zumindest ein Praktikum absolvieren, wenn Sie bisher sonst nicht mit psychisch Kranken zu tun hatten. Achtung, da Sie bisher therapeutisch noch nicht tätig sein dürfen, passen Sie mit der Antwort gut auf. Erwähnen Sie im zweifelsfall konkret, dass Sie bisher nur beratend oder unter Supervision tätig waren.
Grundsätzlich darf ich keine Psychose behandeln. Das bedeutet, dass ich keine Krankheiten aus dem Bereich F2 Schizophrenien, wahnhafte Störungen, behandeln darf. Ebenso darf ich Krankheiten aus dem Bereich F3 (Manien, Depressionen) nicht behandeln. Ebenfalls nicht behandeln darf ich die Bereiche F0 und F1, da all diese Patienten ärztliche Hilfe sowie die Gabe von Medikamenten brauchen. Ich darf in all diesen Bereichen - nach Entbindung der Schweigepflicht und Absprache mit den behandelnden Ärzten - höchstens supportiv arbeiten.
Darüber hinaus darf ich nicht im Bereich der F9,8,7 arbeiten, da ich dazu eine Kinder- und Jugendtherapiezusatzausbildung benötige. Bei den Persönlichkeitsstörungen darf ich die Borderline-Störung nicht behandeln, da hier die Dialektisch-Behaviorale Therapie als Therapie der Wahl gilt und ich als Heilpraktiker psych die Pflicht habe, meinem Patienten die bestmögliche Therapie zu empfehlen. Das selbe gilt für die Essstörungen, die am besten mit Verhaltenstherapie zu behandeln sind. Das gilt auch für alle Bereiche von F1, die von Suchttherapeuten behandelt werden sollten.
Kurzum: Ich darf nur behandeln, was ein Heilpraktiker psych behandeln darf, also neurotisch begründbare Krankheiten, die in den Bereichen F4, F6 und Teile von F5 (sexuelle Funktionsstörungen) angesiedelt sind. Ich muss aber wissen, ob meine Therapie für diese Krankheiten besser geeignet ist, als eine andere Therapie und ich muss mir sicher sein, dass ich diese Krankheit wirklich behandeln kann.
(Diese Antwort wurde von I.Langschwert erstellt und von dem Dozententeam als Musterantwort ausgewählt.)
Die Kommentare sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Korrektheit.
15.01.2019 14:50
| I.
Grundsätzlich darf ich keine Psychose behandeln. Das bedeutet, dass ich keine Krankheiten aus dem Bereich F2 Schizophrenien, wahnhafte Störungen, behandeln darf. Ebenso darf ich Krankheiten aus dem Bereich F3 (Manien, Depressionen) nicht behandeln. Ebenfalls nicht behandeln darf ich die Bereiche F0 und F1, da all diese Patienten ärztliche Hilfe sowie die Gabe von Medikamenten brauchen. Ich darf in all diesen Bereichen - nach Entbindung der Schweigepflicht und Absprache mit den behandelnden Ärzten - höchstens supportiv arbeiten.
Darüber hinaus darf ich nicht im Bereich der F9,8,7 arbeiten, da ich dazu eine Kinder- und Jugendtherapiezusatzausbildung benötige.
Bei den Persönlichkeitsstörungen darf ich die Borderline-Störung nicht behandeln, da hier die Dialektisch-Behaviorale Therapie als Therapie der Wahl gilt und ich als Heilpraktiker psych die Pflicht habe, meinem Patienten die bestmögliche Therapie zu empfehlen. Das selbe gilt für die Essstörungen, die am besten mit Verhaltenstherapie zu behandeln sind. Das gilt auch für alle Bereiche von F1, die von Suchttherapeuten behandelt werden sollten.
Kurzum: Ich darf nur behandeln, was ein Heilpraktiker psych behandeln darf, also neurotisch begründbare Krankheiten, die in den Bereichen F4, F6 und Teile von F5 (sexuelle Funktionsstörungen) angesiedelt sind. Ich muss aber wissen, ob meine Therapie für diese Krankheiten besser geeignet ist, als eine andere Therapie und ich muss mir sicher sein, dass ich diese Krankheit wirklich behandeln kann.
)
12.04.2019 11:01
| Heike
Eigentlich darf ich alle behandlen im Bereich F1 , F2, F3 mit psychotischen Symptomen und F8 und F9 eben unterstützend mit entsprechender Ausbildung.................Soziotherapie, Aufklärung u.s.w...........Organisch darf ich nicht behandeln....................
)
Prüfer
Wie sind Depressionen in der ICD-10 klassifiziert? Was sind mögliche Therapien?
Anmerkung
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